Fachkonferenzen
Fachkonferenzen sind für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule von besonderer Bedeutung, da dort bestimmt wird, was in den einzelnen Unterrichtsfächern gemacht wird.
Alle Eltern können sich als Elternvertreter/in in eine Fachkonferenz wählen lassen, dafür brauchen sie nicht Klassenelternvertreter/innen zu sein. Die Amtsdauer beträgt in der Regel zwei Jahre.
In den Fachkonferenzen werden zweimal jährlich über Angelegenheiten des einzelnen Fachs beraten, u. a. zu:
- fachdidaktische Themen,
- Ausgestaltung der Fachanforderungen und Umsetzung des schulinternen Curriculums,
- Erstellung und Auswertung von Leistungsprüfungen,
- Einführung und Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln,
- der Ausstattung von Fachräumen und dem Aufbau von Sammlungen,
- der Zusammenarbeit mit anderen Fachkonferenzen und
- der fachlichen Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte.