Grundschule Lauerholz

Schul-ABC

Beaufsichtigung

Während der gesamten Schulzeit sind die Kinder beaufsichtigt (siehe Zeiten). Die Aufsichtspflicht und Weisungsbefugnis aller pädagogischer Mitarbeiter gilt auch in der unterrichtsfreien Zeit.

Karlshof: Die Aufsicht in der Schule beginnt bei Schulbeginn zur 1. Stunde mit dem Einlass in das Schulgebäude um 7:50 Uhr, bei Unterrichtsbeginn zur 2. Stunde um 8:45 Uhr. Bei Regen können die Kinder vor diesen Zeiten in der Eingangshalle warten.

Israelsdorf: Die Aufsicht beginnt bei Unterrichtsbeginn zur 1. Stunde mit dem Einlass in das Schulgebäude um 7:40 Uhr, bei Unterrichtsbeginn zur 2. Stunde um 8:35 Uhr. Bei Regen werden die Klassenräume geöffnet.

Betreuung

Betreuung vor und nach dem Unterricht sowie während der Ferienzeiten bietet unser Kooperationspartner Sprungtuch e. V. an.
bildungshaus@sprungtuchev.de
Telefon: 0451 38248

Beurlaubungen

Beurlaubungen vom Schulbesuch oder von einzelnen Schulveranstaltungen dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen gewährt werden. Die Klassenlehrerin kann ein Kind bis zu sechs aufeinander folgende Tage im Monat beurlauben, jedoch nicht vor oder im Anschluss an die Schulferien. Auf Antrag kann die Schulleitung bis zu sechs Wochen im Schuljahr beurlauben, in begründeten Ausnahmefällen einmalig auch vor und nach den Schulferien.

Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2023/2024

In diesem Schuljahr gibt es einen beweglichen Ferientag: 21.05.2023.
An diesem Tag ist unterrichtsfrei.

Bildungsfonds

Der Lübecker Bildungsfonds hilft unbürokratisch und ermöglicht die finanzielle Unterstützung.

Wenn Sie Beiträge nicht aufbringen können, wenden Sie sich bitte vertraulich an die Klassenlehrkraft oder direkt an unser Sekretariat.

Grundsätzlich können Familien Unterstützung erhalten, die
- ALG II oder Sozialhilfe beziehen
- oder Wohngeld / BAföG erhalten
- oder sich aus sonstigen Gründen in finanzieller Not befinden und dies in einem vereinfachten Nachweis darlegen.

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