Grundschule Lauerholz

Geschwisterermäßigung

Sollten Sie mehrere Kinder in Betreuungseinrichtungen untergebracht haben, können Sie einen Antrag auf Geschwisterermäßig stellen. Folgende Änderungen ergeben sich durch die neue gesetzliche Regelung ab 01.08.2020:

  • Das älteste Schulkind zahlt das voll Entgelt (100%)
  • Das zweitälteste Schulkind zahlt die Hälfte des Entgelts (50%)
  • Jedes weitere jüngere Schulkind ist beitragsfrei

Dies bedeutet, wenn nur ein Geschwisterkind = Schulkind ist, dass die Ermäßigung über die Kita-Engeltstelle und nicht mehr wie bisher über die Schule gestellt werden muss, da sich die Ermäßigung nun vom ältesten Kind zum Jüngsten umgekehrt hat.

Der Antrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden.

Weitere Informationen und den Antrag finden Sie hier zum Download:

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