Grundschule Lauerholz

Schul-ABC

Infektionskrankheiten

Meldepflichtige Infektionskrankheiten müssen dem Gesundheitsamt vom behandelnden Kinderarzt gemeldet werden.
Gemäß Infektionsschutzgesetz §34 sind Eltern verpflichtet, die Leitung (hier die Klassenlehrkraft) umgehend zu informieren, wenn ein Kopflausbefund bei Ihrem Kind vorliegt. In diesem Fall muss mit einem marktüblichen Mittel behandelt werden. Diese Behandlung ist schriftlich zu bestätigen, einen Vordruck hierzu erhalten Sie im Sekretariat. Informieren Sie bitte immer auch die Betreuungseinrichtung.
Im Falle eine Zweitbefalls ist ein ärztliches Attest über die erfolgreich abgeschlossene Behandlung vorzulegen.

Inklusion

Die Schule Lauerholz ist eine Schule für alle Kinder. Alle Kinder mit ihren vielfältigen Unterschieden, darunter besonders leistungsstarke Kinder, Kinder mit besonderen Begabungen und Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen bei uns mit- und voneinander. In fast allen Klassen werden sie gemeinsam von Grund- und Sonderschullehrkräften, teilweise von weiterem pädagogischem Personal, unterrichtet und unterstützt.

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