Grundschule Lauerholz

Schul-ABC

Kopfläuse

Gemäß §34 Infektionsschutzgesetz sind Eltern verpflichtet, die Leitung der von ihrem Kind besuchten Gemeinschaftseinrichtung umgehend zu informieren, wenn ein Kopflausbefund vorliegt. Bitte rufen Sie im Sekretariat an. Die Einrichtung ist verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden.
Des Weiteren sind Sie zu einer Behandlung mit einem marktüblichen Mittel verpflichtet. Alle Familienmitglieder sollen sich ebenfalls untersuchen lassen. Diese Behandlung ist schriftlich zu bestätigen, einen Vordruck hierzu erhalten Sie im Sekretariat. Ebenfalls wünschen wir uns die Benachrichtigung der Betreuungseinrichtung.
Im Falle eines Zweitbefalls ist ein ärztliches Attest über die erfolgreich abgeschlossene Behandlung vorzulegen.

Kopierkosten

Auf Beschluss der Schulkonferenz beteiligen sich Eltern mit einer Spende an den Schulverein an den Kopierkosten der Schule mit zweimal 5,00 € im Jahr. Das hiervon angeschaffte Material geht als Verbrauchsmaterial in das Eigentum der Kinder über.

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