Schul-ABC
Beaufsichtigung
Während der gesamten Schulzeit sind die Kinder beaufsichtigt (siehe Zeiten). Die Aufsichtspflicht und Weisungsbefugnis aller pädagogischer Mitarbeiter gilt auch in der unterrichtsfreien Zeit.
Karlshof: Die Aufsicht in der Schule beginnt bei Schulbeginn zur 1. Stunde mit dem Einlass in das Schulgebäude um 7:50 Uhr, bei Unterrichtsbeginn zur 2. Stunde um 8:45 Uhr. Bei Regen können die Kinder vor diesen Zeiten in der Eingangshalle warten.
Israelsdorf: Die Aufsicht beginnt bei Unterrichtsbeginn zur 1. Stunde mit dem Einlass in das Schulgebäude um 7:40 Uhr, bei Unterrichtsbeginn zur 2. Stunde um 8:35 Uhr. Bei Regen werden die Klassenräume geöffnet.
Betreuung
An beiden Schulstandorten gibt es eine Betreuung vor und nach dem Unterricht.
Kontakt:
bildungshaus@sprungtuchev.de
Telefon: 0451 38248
Beurlaubungen
Beurlaubungen vom Schulbesuch oder von einzelnen Schulveranstaltungen dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen gewährt werden. Die Klassenlehrerin kann ein Kind bis zu sechs aufeinander folgende Tage im Monat beurlauben, jedoch nicht vor oder im Anschluss an die Schulferien. Auf Antrag kann die Schulleitung bis zu sechs Wochen im Schuljahr beurlauben, in begründeten Ausnahmefällen einmalig auch vor und nach den Schulferien.
Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2020/2021
In diesem Schuljahr gibt es drei bewegliche Ferientage, am 01. , 02. und 03.02.2021.
An diesen Tagen ist unterrichtsfrei, die Betreuungseinrichtungen sind geöffnet.
Bildungsfonds
Der Lübecker Bildungsfonds hilft unbürokratisch und ermöglicht die finanzielle Unterstützung.
Wenn Sie Beiträge nicht aufbringen können, wenden Sie sich bitte vertraulich an die Klassenlehrkraft oder direkt an unser Sekretariat.
Grundsätzlich können Familien Unterstützung erhalten, die
- ALG II oder Sozialhilfe beziehen
- oder Wohngeld / BAföG erhalten
- oder sich aus sonstigen Gründen in finanzieller Not befinden und dies in einem vereinfachten Nachweis darlegen.